Die im Rahmen der 2G-Plus Regelung geltende Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn die Zweitimpfung oder Infektion noch keine 6 Monate zurückliegt.

Die im Rahmen der 2G-Plus Regelung geltende Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn die Zweitimpfung oder Infektion noch keine 6 Monate zurückliegt.

Sie brauchen jetzt doch keinen negativen Corona-Test in Gaststätten, Restaurants, Theatern und allen anderen Einrichtungen und Geschäften. Hierzu gab es am Wochenende einige Verwirrung und auch Nachfragen speziell aus der Süßener Gastronomie.

Personen mit einer Boosterimpfung sind wie bisher bereits von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
Aber auch folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt. Sie brauchen einen Nachweis der Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCRTest.

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