Zu den aktuellen Diskussionen

Leider bleibt in der aktuellen Berichterstattung, sowie in Veröffentlichungen und Leserbriefen von Kritikern der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Auen ein wesentlicher und sehr entscheidender Fakt stets unerwähnt:

2010 haben die Stadt Süßen und die Gemeinde Gingen eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zu einem Gemarkungsausgleich und dem Verkauf/Tausch von Flächen im Zusammenhang mit dem Bau einer Querspange von der Brunnenstraße bis zur B10 gemacht. Ohne diesen Vertrag und das Entgegenkommen der Gemeine Gingen hätte Süßen diese für uns wichtige Querspange nicht umsetzen können.

Im Rahmen dieser Vereinbarung hat der Süßener Gemeinderat (zwei Drittel der Räte von damals sitzen heute noch im Gremium) zugestimmt, gemeinsam mit der Gemeinde Gingen mittel- bis langfristig ein gemeinsames Gewerbegebiet zwischen Querspange und B466 neu zu entwickeln. Diese Forderung in den damaligen Verhandlungen hatte zudem bewirkt, dass Gingen auf die eigene Ausweisung/Anmeldung eines Gewerbegebietes an der Süßener Burrenstraße (Steingrube) im Flächennutzungsplan verzichtet.

Wer nun also das IKG Auen verhindern möchte nimmt es wissentlich in Kauf, dass Gingen dann dieses Gewerbegebiet direkt an der Süßener Wohnbebauung in den Hornwiesen auf eigener Markung ausweisen wird. Als Stadträte sind wir dem Wohle der eigenen Bürger verpflichtet: Ich bin der Überzeugung, dass es nicht zum Wohl unserer Einwohner ist, als Kommune Vereinbarungen zu brechen und gleichzeitig damit Gewerbegebiete direkt an der Wohnbebauung und ohne Einfluss auf die Gewerbeansiedlungen und Steuereinnahmen zu ermöglichen. Das IKG Auen ist die deutliche bessere Alternative, sowohl verkehrlich, als auch für die Glaubwürdigkeit der Stadt und das Wohl unserer Bürger in Süßen.

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